Gewerbliche Nutzungsänderung von Gebäuden
Eine Nutzungsänderung ist formal betrachtet wie ein Bauantrag, ohne den Bau neuer, genehmigungspflichtiger oder baulicher Anlagen, zu sehen. Sollen jedoch bauliche Veränderungen hinzukommen, wird ein vollständiger Bauantrag inkl. der Nutzungsänderung notwendig.
puschmann architektur in Recklinghausen erstellt Nutzungsänderungen für Ladenlokale, Gastronomie, Büros, Handwerksbetriebe, Sonnenstudios, Friseur-Salons, Verkaufsräume oder andere Arten freiberuflicher oder gewerblicher Nutzung eines Betriebes in bestehenden Räumen und Gebäuden.
Eine Nutzungsänderung liegt immer dann vor, wenn einem Gebäude, einer baulichen Anlage oder einem Raum eine neue subjektive Zweckbestimmung gegeben wird oder anders ausgedrückt, wenn die genehmigte Art der Nutzung geändert werden soll.
Beispiel: Aus einer Mietwohnung wird ein Büro für einen Steuerberater.
Bei einer neuen Nutzung werden vor allem bauordnungsrechtliche Anforderungen an den Wärmeschutz, den Schallschutz und den Brandschutz gestellt, die öffentliche rechtliche Erschließung überprüft, sowie der Stellplatznachweis (Parkplätze) neu geführt.
Vor Beginn sollte immer ein Abstimmungsgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Bauordnungsamtes geführt werden, um zu klären, welche Unterlagen beizubringen sind. Das kann je nach Art der Änderung und der vorherigen Nutzung sehr unterschiedlich sein.