Beratung und Begleitung einer Bauherrengemeinschaft
puschmann architektur berät bei der Gründung von Bauherrengruppen und begleitet die Gemeinschaft bis zum Abschluss der Bauvorhaben.
Sie möchten eine Bauherrengemeinschaft gründen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gern.
Die Idee bei der Gründung einer Bauherrengruppe
Mit einem gemeinsamen Mehrfamilienhaus kann die Bauherrengemeinschaft gemeinsam als ein Bauherr ein oder mehrere Häuser planen und bauen.
Dabei kommen die Synergieeffekte eines Mehrfamilienhauses zum Tragen ohne die Individualität des eigenen Bereiches aufgeben zu müssen.
Die Bauherrengemeinschaft wird auf dem Weg zu einem neuen Zuhause folgende Planer beauftragen
- Baugruppen-Leitung und Sprecher
- Architekt und Bauleitung
- Statiker
- Bodengutachter
- Energieberater
- Vermesser
- Brandschutz Sachverständiger
- Schallschutz Sachverständiger
- Haustechnik- und Elektroplaner
- SiGeKO
die für Sie Ihr individuelles Stück Haus planen und bauen lassen.
puschmann architektur hat die Kontakte für das ganze Team und kann sie an die Gemeinschaft vermitteln.
Die Vorteile einer Bauherrengemeinschaft
- individuelle Hausentwürfe, die auf die Bedürfnisse, Funktionen, Gestaltung und das Budget der einzelnen Auftraggeber angepasst sind
- Schnittstellen zwischen den Häusern werden von vorneherein gemeinsam geplant und nachteilige Konstellationen vermieden, da die Häuser auf einem gemeinsamen Grundstück entstehen
- individuelle oder gemeinschaftliche Stellplatzlösungen möglich
- sehr viel günstigere Honorare bei allen Planern, da nur ein Objekt, sprich ein Haus geplant und abgerechnet wird
- bessere Kommunikation zwischen den beteiligten Fachplanern, da alle an einem gemeinsamen Objekt arbeiten
- kürzere Bauzeit, geringere finanzielle Belastung und Risiko
- Ausstattung mit einem Hausanschluss, einer zentralen Haustechnik für Heizung, Lüftung und Sanitär
- eine gemeinsame Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen für alle vertikalen Wohnungen (wie Reihenhaus) im Mehrfamilienhaus an jeweils nur eine Baufirma pro Gewerk
- eine Bauleitung für das komplette Mehrfamilienhaus. Alle Abläufe werden koordiniert, die Rechnungsprüfungen inkl. der Kostenkontrolle läuft über ein Büro und kann online verfolgt werden
- eine gemeinsame Abrechnung für das ganze Haus
- Aufteilung der Baukosten nach Fläche und individuellem Ausbaustandard
- fairer und vereinfachter Aufteilungsschlüssel
- Aufteilung der vertikalen reihenhausartigen Wohnung, ein Wohnungseigentum mit autarker Entscheidungsfreiheit für alle Maßnahmen am eigenen Bau
- gegenüber einem Bauträgerprojekt entstehen ca. 15% Preisvorteil für nicht anfallende Provisionen und Gebühren
Erläuterungen zur Bauherrengemeinschaft
Zur Gründung wird zunächst eine Interessens- und/oder Planungsgemeinschaft gebildet. Die Bauherrengemeinschaft besteht erst ab dem Erwerb der Grundstücke und nur, bis die Baumaßnahme abgeschlossen und abgerechnet ist.
Von einer Baugemeinschaft kann gesprochen werden, wenn diese Eigenschaften erfüllt sind:
- die Entscheidungshoheit bei der Planung, beim Bauen und allen Verträgen liegt bei der Gemeinschaft. Man spricht deshalb auch vom partizipativen (demokratischen) Planen und Bauen
- jede Partei plant Ihr Haus individuell und eigenverantwortlich
- die Gemeinschaft ist üblicherweise als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet
- die Gemeinschaft trägt alle Bauherrenrisiken: Kosten, Termine und Qualitäten
- alle Dienstleistungs-, Planungs- und Bauverträge werden nur mit der gesamten Baugemeinschaft geschlossen
- jedes Mitglied kauft im Rahmen der Gemeinschaft seinen Grundstücksanteil separat die Bauleistung aber gemeinschaftlich
- das gesamte Bauwerk aus mehreren individuellen Häusern wird im Auftrag der ganzen Baugemeinschaft ausgeschrieben und vergeben
- alle Verträge, Pläne, Kosten und Protokolle sind den Mitgliedern frei zugänglich
In der Konstellation ist das Einschalten eines Projektsteuerers als professioneller Bauherrenvertreter sinnvoll. Möchte die Bauherrengemeinschaft das selbst leisten, so wählt sie einen Vertreter für die Kommunikation mit den Planern und anderen Auftragnehmern.
Der rechtliche Zusammenschluss aller an einem solchen Projekt Beteiligter kann in vier Phasen eingeteilt werden.
- Interessengemeinschaft
Führt bauwillige zusammen. Dabei entsteht noch keinerlei Rechtsform sowie rechtliche oder finanzielle Bindung an das Projekt. - Planungsgemeinschaft
Die Gruppe beauftragt einen Architekten oder Planer mit der Bau- und Projektplanung. Hier entstehen konkrete, vor allem finanzielle Verpflichtungen, sodass die meisten Planungsgemeinschaften als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert sind. Allerdings sind in dieser Planungsphase Aus- und Eintritte leicht möglich. Die Mitglieder müssen sich auch über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit gegenseitig aufklären. - Bauherrengemeinschaft
Ab dem Kauf des Grundstücks und dem Baubeginn beginnt das konkrete Bauprojekt. Die Bauherrengemeinschaft geht damit finanzielle Verpflichtungen ein und muss auch Entscheidungen im Baubetrieb treffen können. Ein Gesellschaftsvertrag verpflichtet die mehrheitlich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisierte Bauherrengemeinschaft zur kompletten finanziellen Durchführung des Bauvorhabens. Ein Verlassen der Gruppe ist nun mit hohem Aufwand verbunden. - Betrieb
Der Betrieb des Gebäudes erfolgt als Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder als Genossenschaft. Den Eigentümern der vertikalen Wohneinheiten = Reihenhäuser kann volle Entscheidungshoheit für Ihren Abschnitt bzgl. der Gestaltung beim Neubau der Immobilie, bei der Instandhaltung und bei einer evtl. späteren Sanierung und Umbau eingeräumt werden.
Weiterführende Informationen: